Der Wohlfahrtsstaat erlebt zur Zeit eine unerwartete Konjunktur.1 Nachdem er in den achtziger Jahren — krisengeschüttelt, „bürokratisiert” und „verrechtlicht” — seine realpolitische und akademische Attraktivität einbüßte und höchstens noch als Angelegenheit „Marginalisierter”, d.h. Armer und Frauen, verhandelt wurde, rückt er nun wieder im auslaufenden zwanzigsten Jahrhundert ins Zentrum des akademischen Interesses. Dabei stehen nicht mehr Wachstum, Grenzen oder Krisen zur Debatte. Wissenschaftlich wird gerade das finale Stadium des Wohlfahrtsstaates eingeläutet. Neue Wortschöpfungen künden vom „Danach”, in denen entweder die „Wohlfahrt” eliminiert, so in den pessimistischen Szenarien eines künftigen Konkurrenz-, Arbeits- und Wettbewerbsstaates, oder der „Staat” ausgemustert wurde, wie in den optimistischeren Optionen hin zur Wohlfahrtsgesellschaft und zum Wohlfahrtspluralismus (vgl. Jessop 1992: 716ff.; Hirsch 1995; Schmitthenner 1995: 5; Evers/Olk 1996).